Informationen zur Fördermittelbewerbung
Online-Fördermittelantrag (DeutschFensehGewähren)
Beantragen Sie direkt Zuschüsse für Rentner, Studierende (Borsa di Studio), Inklusionshilfe, Gesundheitsversorgung sowie Jugend- & Sozialprojekte.
Wichtiger Hinweis
Die Förderangebote „Bau“, „Erstausstattung“ sowie „Bau und Erstausstattung“ werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Zudem nimmt das Deutsche Hilfswerk ausschließlich eine Bewerbung pro Trägerorganisation an. Organisationen, die in der ersten Förderrunde 2026 (Vorstandssitzung im Mai 2026) bereits eine Förderung durch das DHW erhalten haben, können keine weitere Bewerbung einreichen (Ausnahme: Förderangebote QE II + IV). Weitere Informationen
Fristen im Überblick

- Bis 10.12.2026Organisationsdaten einreichen
- 02.11. – 17.12.2026Fördermittelbewerbung einreichen
- Mai 2027Entscheidung der Gremien
- 01.06.2027Frühester Projektstart
Was muss ich beachten?
Self-check: Informieren und beraten lassen
Bevor du anfängst, eine Fördermittelbewerbung zu schreiben, prüfe bitte, ob wir als Förderpartner zusammenpassen.
- Hier findest du Informationen über unsere Förderangebote und –schwerpunkte auf unserer Checkliste.
- Wenn du Fragen hast, kontaktiere uns gern per Mail oder in unserer telefonischen Sprechstunde (Di 09:30 – 12:00 Uhr und Do 14:00 – 16:30 Uhr). Zur Kontaktseite.
- In größeren Abständen bieten wir Webinare zu unserer Förderung an. Darüber informieren wir in unserem LinkedIn-Kanal.

Kontakt und Förderberatung
Weiterführende Fragen beantworten wir dir gerne per E-Mail oder in unseren Sprechzeiten.
Organisation prüfen lassen
Bevor du eine Fördermittelbewerbung einreichen kannst, prüfen wir deine Organisation. Bitte reiche folgende Unterlagen ein:
- Gemeinnützigkeitsnachweis (z. B. Freistellungsbescheid vom Finanzamt), der einen gemeinsamen Satzungszweck mit uns vorweist (siehe Satzung des DHW).
- Aktueller Registerauszug (nicht älter als 6 Monate), aus dem die vertretungsberechtigten Personen hervorgehen.
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag, die/der keine generelle Befreiung von § 181 BGB enthalten darf.
- Für gGmbH und gUG: Übersicht über die Anteile am Stammkapital, ohne beherrschenden Einfluss durch eine einzelne Person oder eine nicht-gemeinnützige Organisation.
- Für Kirchen und andere KdöR müssen andere Unterlagen eingereicht werden — sprecht uns dazu an.

Wenn deine Organisation positiv geprüft ist
Dann kannst du deine Bewerbung einreichen. Bitte beachte:
- Passendes Förderprogramm im Förderportal auswählen
- Alle Fragen in der Bewerbung sorgfältig beantworten
- Kostenplan passend zum Konzept ausfüllen
- Stellungnahme der Kommune mit Negativbescheid zu öffentlichen Mitteln hochladen
- Nachweis zur Einwerbung von Eigenmitteln als separates Dokument hochladen
- Mietvertrag der Organisation beifügen
- PDF der Bewerbung vor dem Einreichen generieren und von den vertretungsberechtigten Personen unterschreiben lassen
- Im Förderportal hochladen und zur Prüfung einreichen
Förderportal
Bewerbungen können ausschließlich im Förderportal angelegt und eingereicht werden.
Bewerbungsprüfung
Deine Bewerbung wird nun durch die Stiftung geprüft.
- In den zwei bis drei Monaten nach Bewerbungsschluss meldet sich das Stiftungsbüro über das Förderportal mit eventuellen Nachfragen bzw. Hinweisen zur Überarbeitung.
- Du hast dann 10 Tage Zeit für diese Überarbeitung im Förderportal. Nach Abschluss musst du die Bewerbung erneut zur Prüfung einreichen.
- Im Anschluss an die Prüfungsphase entscheiden die Gremien der Stiftung über eine Förderzu- oder -absage.
Benachrichtigung
Die Nachricht über die Entscheidung unserer Gremien erhältst du über das Förderportal. Wenn du eine Zusage erhalten hast, sind wir nun Förderpartner. Herzlichen Glückwunsch! Die nächsten Schritte findest du hier:
Förder-ABC / Wegweiser